Schleswig-Holstein
Offizielle Mitteilungen
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IGN - Mitteilungen Nr. 39 vom 7.12.2021 |
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Einführung der 2.BL Damen zur Hallenhockeysaison 2022/2023
Auswirkungen auf den Spielbetrieb der IG Nord in Regionalliga/Oberliga Damen
Zur Hallenhockeysaison 2022/2023 wird eine 2.Bundesliga Damen (Halle) eingeführt. Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt, dass aus der laufenden Hallenhockeysaison 2021/2022 Auf- und Absteiger ermittelt werden können.
Die Zusammensetzung der Ligen (Auf-und Abstiege) ergibt sich aus der Platzierung der Mannschaften in der Hallenhockeysaison 2021/2022 im Bereich der IG Nord wie folgt:
Bundesliga (je Gruppe 6 Mannschaften)
Abstieg in die 2.BL
- Die Mannschaft, die in der 1.Bundesliga Damen (Halle) Gruppe Nord nach Abschluss der Gruppenspiele den letzten Platz belegt, steigt in die 2.Bundesliga Damen (Halle) Gruppe Nord ab.
Aufstieg in die 1.BL
- Die Mannschaft, die in der Regionalliga Nord Damen nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz belegt, steigt in die 1. BL Damen (Halle) Gruppe Nord auf.
Aufstieg in die 2.BL
- Die Mannschaften, die in der Regionalliga Nord Damen nach Abschluss der Gruppenspiele den 2. bis 6. Platz belegen, steigen in die 2. BL Damen (Halle) Gruppe Nord auf.
Regionalliga Nord ( 8 Mannschaften)
Verbleib in der RL Nord
- Die Mannschaft, die in der RL Nord Damen nach Abschluss der Gruppenspiele den 7. Platz belegt, verbleibt in der RL Nord.
Abstieg in die Oberliga
- Die Mannschaft, die in der RL Nord Damen nach Abschluss der Gruppenspiele den 8. Platz belegt, steigt in die Oberliga ab.
Aufstieg in die RL Nord
- Die Mannschaften, die in den beiden Oberligen BHV/NHV und HHV/SHHV nach Abschluss der Gruppenspiele den 1. bis 3. Platz belegen, steigen in die RL Nord auf. Hierbei ist zu beachten, dass zweite Mannschaften nicht in die RL aufsteigen dürfen, wenn die erste Mannschaft des Vereins der 2. BL angehört. Dann rückt die nächstplatzierte Mannschaft der betroffenen Oberliga nach.
-Die Mannschaften, die in den beiden Oberligen den 4. Platz belegen, ermitteln in einem Relegationsspiel beim 4. der OL HHV/SHHV einen weiteren Aufsteiger. Auch für dieses Spiel kann es einen Nachrücker geben.
Aufstieg in die Oberliga sowie Ab- und Aufstieg in den Verbandsligen regeln die LHV.
Frank Selzer
Spielausschuss IG Nord
Vorsitzender |
IGN - Mitteilungen Nr. 37 vom 30.7.2021 |
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Norddeutsche Feldhockeymeisterschaften der Jugend 2021
1. Die Norddeutschen Meisterschaften der Jugend finden in diesem jahr an folgenden Terminen statt:
Qualifikationsrunden (Einzelspiele):
- Sa 25.09.2021 weibliche Altersklassen
- So 26.09.2021 männliche Altersklassen
Vorrunden (Spiele in Turnierform)
- Sa 02.10.2021 Halbfinalspiele
- So 03.10.2021 Finale und Spiel um PLatz 3
2. Staffelleiter: Frank Selzer Tel:0421-2053252 E-Mail: frank.selzer-hockey@arcor.de
3. Zuständiger Ausschuss: Andreas Jentschke (Vorsitz, jott78hb@gmail.com),
Carla Mauersberg, Astrid Heilingbrunner
Vertreter: Beate Kasper, Anke Kühne, Dagmar von Livonius
4. Weitere Einzelheiten zur Durchführung sind den Durchführungsbestimmungen zu
entnehmen:
» Durchführungsbestimmungen NDM (PDF)
Michael Schütte
Vorsitzender des Jugenausschusses
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IGN - Mitteilungen Nr. 36 vom 12.6.2021 |
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Sitzung des Haupt- und Spielausschusses der IG Nord
Interesssengemeinschaft Nord
1. Als Vorsitzender dse Hauptausschusses der IG Nord lade ich hiermit gemäß § 4 Abs. 6 SPO IG Nord zu einer ordentlichen Sitzung des Haupt- und Spielausschusses
am Samstag, 4. September 2021 um 10:00 Uhr
im Clubhaus der TG Heimfeld, Am Waldschlösschen 1, 21075 Hamburg ein un bitte um Teilnahme.
Die Mitglieder des Jugendausschusses und des Schiedsrichter- und Regelausschusse3s sind hetzlich eingeladen.
2. Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Niderschrift der Sitzung am 29.8.2020
4. Berichte
a. Vorsitzender des Hauptausschusses (HA)
b. Vorsitzneder des Spielausschusses (SPA)
c. Staffelleiterin
5. Kassenbericht für das Haushaltsjahr 2020/2021
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Schatzmeisters durch den HA
8. Haushaltsvoranschlag 2021/2022 und Genehmigung durch den SPA
9. Festlegen der Höhe der Nenngelder durch den SPA
10. Anträge und Entscheidungen der Ausschüsse im letzten Jahr
11. Beschluss über Anträge an HA und/oder SPA zu dieser Sitzung
12. Prüfung der SPO IG Nord auf evtl. notwendige Änderungen
13. Personalwechsel in der IG Nord, Wahl des Verbandsschiedsgerichts (VSG)
14. Bestellung Staffelleiter/in, Schatzmeister, Kassenprüfer
15. Terminplanung 2021/2022
16. Termin nächste Sitzung HA und SPA
17. Verschiedenes
Mögliche Anträge an HA oder SPA bitte in Textform bis 04.08.2021 an mich senden.
Patrick Strauß
Vors. d. Hauptausschusses
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IGN - Mitteilungen Nr. 35 vom 25.5.2021 |
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Abbruch und Wertung Regionalliga Nord Feld 19/20/21
Da es wegen der Corona-Pandemie keine Aussicht auf eine reguläre Beendigung der Saison gibt, wird der Spielbetrieb der verlängerten Feldhockeysaison 2019/2020/2021 mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Die Saison ist damit beendet. Die bisher noch nicht ausgetragenen Spiele werden gestrichen und nicht gewertet. Gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 202 v. 19.5.21 gibt es zwischen 2.Bundesliga und Regionalliga Nord keinen Ab- und Aufsteiger. Gleiches gilt hier jetzt auch zwischen Regionalliga Nord und den Oberligen BHV/NHV und HHV/SHHV.
Frank Selzer
Vorsitzender des Spielausschusses |
DHB - Vorstand Nr. 118 vom 2.9.2021 |
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Einberufung der Bundesratssitzung
am 16.10.2021 in Hamburg
Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.10.2021 von 9:00 - 13:00 Uhr beim HTHC Hamburg stattfinden.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Begrüßung
- Genehmigung des Protokolls vom 17.05.2021
- Vorstellung Vorstand-Verwaltung Niclas Thiel
- Highlights aus dem Präsidium, Vorstand, Direktorium
- Bericht aus dem Bundesausschuss
- Drei aktuelle Themen aus den Landesverbänden
- Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2021, Sponsoren)
- Start Hockeyliga / Wiederaufnahme Spielbetrieb Erwachsene (nach Corona)
- Leistungssport / Rückblick Olympische Spiele
- Spielbetrieb Jugend (Deutsche Meisterschaften, Pokalwettbewerbe)
- Internet Relaunch / Digitales
- Anträge
- Nächste Sitzung
- Verschiedenes
Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.
gez. Carola Morgenstern-Meyer (Präsidentin) und Henning Fastrich (Präsident)
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DHB - Vorstand Nr. 116 vom 17.8.2021 |
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Aktualisierung der DHB-Schiedsgerichtsordnung (DHB-SGO)
Im Zuge der auf dem Bundestag beschlossenen Satzungsänderungen hat der Bundesrat im schriftlichen Verfahren über die entsprechenden Änderungen der Schiedsgerichtsordnung (SGO DHB) abgestimmt.
Sie wird hiermit veröffentlicht:
» Download der aktuellen Schiedsgerichtsordnung des DHB
und ansonsten ist die aktuelle Schiedsgerichtsordnung abrufbar unter Verband >> Ordnungen.
Carola Morgenstern-Meyer (Präsidentin) und Henning Fastrich (Präsident) |
DHB - Vorstand Nr. 115 vom 8.7.2021 |
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Neufassung der DHB Satzung in Kraft
Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die auf dem Digitalen Bundestag 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung am 2.7.2021 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft.
Sie wird hiermit veröffentlicht:
» Download der aktuellen Satzung des DHB
und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband >> Ordnungen.
Dr. Christoph Menke-Salz
Vorstand DHB |
DHB - Vorstand Nr. 114 vom 17.5.2021 |
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Beschlüsse des 55. Ordentlichen Bundestages
Der digitale Bundestag des DHB hat am 15. Mai 2021 die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Ehrung des Goslarer HC mit dem Breitensport-Zertifikat 2021
- Ehrung von Hans-Günther Weber mit der Stephan Abel Medaille
- Ehrung von Bettina Haustein, Dr. Nicolaus Roltsch, Bernd Schuckmann, Dierk Weber, Jutta und Klaus Greinert, Ulrich Bergmann mit der goldenen Ehrennadel des DHB gemäß § 5 Abs. 2 EHO DHB
- Ehrung von Greta Blunck mit der Paul-Reinberg-Plakette gemäß § 9 EHO DHB
- Ernennung von Wolfgang Hillmann zum Ehrenmitglied des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB
- Ernennung von Wilfried Cleven zum Versammlungsleiter für den Bundestag
- Berufung von Heinz Wöltje, Wolfgang Sinner und Jürgen Häner ins Alterspräsidium für den Bundestag
- Protokollführung durch Sarah Pentzien, Aufzeichnung des digitalen Bundestages und Veröffentlichung des Protokolls
- Verabschiedung der vorgelegten Geschäftsordnung für den Bundestag
- Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung
- Genehmigung des Jahresabschlusses 2020
- Verabschiedung des vorgelegten Satzungsänderungsantrags des DHB-Präsidiums
- Verabschiedung des von DHB-Präsidium und BLVV gemeinsam vorgelegten Satzungsänderungsantrags zur Bundesligareform - Anlage 2
- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums mit einer Doppelspitze:
- Präsidentin: Carola Meyer
- Präsident: Henning Fastrich
- sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche
- Finanzen: Marc Stauder
- Recht: Dr. Christian Deckenbrock
- Leistungssport: Katrin Kauschke
- Sportentwicklung: Dr. Anne Krause
- Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich
- Der Vizepräsident Jugend Andreas Knechten wurde bereits am 13.03.2021 beim digitalen Jugend-Bundestag des DHB gewählt.
- Wahl der Kassenprüfer:
- Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
- Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
- Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
- Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes:
- Dr. Dirk Monheim (Bay. HV), Vorsitzender
- Dr. Peter Heink (HBW), stellv. Vorsitzender
- Hendrik Sievers (Hamb. HV), Beisitzer
- Janina Mies (WHV), 1. Ersatzschiedsrichterin
- Meike Farhan (Hamb. HV), 2. Ersatzschiedsrichterin
- Joachim Decker (HV RPS), 3. Ersatzschiedsrichter
- Wahl der Mitglieder des Bundesoberschiedsgerichtes:
- Dr. Jochen Kotzenberg (WHV), Vorsitzender
- Stefan Bonde (Berl. HV), stellv. Vorsitzender
- Max Landshut (Hamb. HV), Beisitzer
- Dr. Martin Eimer (Bay. HV), 1. Ersatzschiedsrichter
- Celine Wilde (Berl. HV), 2. Ersatzschiedsrichterin
- Carl Christian Voscherau (Hamb. HV), 3. Ersatzschiedsrichter
Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.
- Wahl des Good-Governance-Beauftragten:
Dr. Christoph Menke-Salz, Vorstand & Sportdirektor
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DHB - Vorstand Nr. 113 vom 6.4.2021 |
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Einberufung der Bundesratssitzung
am 17.05.2021 als Videokonferenz
Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2021 von 18:30 - 20:30 Uhr als Videokonferenz stattfinden.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Aktuelle Themen aus dem Präsidium, Vorstand
- Aktuelle Themen aus den Landesverbänden
- Nachlese des Bundestags
- Bestätigung der Ausschüsse und Gremien
- Verabschiedung Good-Governance-Regeln
- Verschiedenes
- Termine der nächsten Sitzung
Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.
gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin
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DHB - Vorstand Nr. 112 vom 9.3.2021 |
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55. Ordentlicher Bundestag 2021 des DHB im digitalen Format
Veröffentlichung der Tagesordnung
Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 55. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 15. Mai 2021 – aufgrund der Corona-Pandemie in einem digitalen Format - fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.
Zeitplan Bundestag
15. Mai 2021
10:00 Uhr Beginn des Bundestages
Stimmausgabe: Die Einreichung/Prüfung der Vollmachten und Ausgabe der Stimmcodes/ Wahlunterlagen erfolgt bis zum 11.05.2021.
Tagesordnung
A. Protokollarischer Teil
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Grußworte
3. Ehrungen
B. Amtlicher Teil
I. Formalien
- Wahl des Versammlungsleiters und des Alterspräsidiums
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Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Verabschiedung der Geschäftsordnung
» Entwurf der zu verabschiedenden Geschäftsordnung
3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl
II. Berichte
- Bericht der Präsidentin
- Bericht des Vorstands
- Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2020
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu TOP 1.-3.
- Entlastung des Präsidiums
III. Anträge
- Antrag Satzungsänderung
- Antrag Bundesliga
- Sonstige Anträge
IV. Wahlen
- Wahl des Präsidiums
- Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
- Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
o Bundesschiedsgericht
o Bundesoberschiedsgericht
V. Verschiedenes
Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.
Anträge
Folgende Anträge zum 55. Ordentlichen Bundestag 2021 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):
» Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium
» Satzungsänderungsantrag zur Bundesligareform DHB-Präsidium und BLVV
» Anlage 1
» Anlage 2
» Anlage 3 im Änderungsmodus
» Anlage 3
» Antrag 1 DSD Düsseldorf / Club Raffelberg
» Antrag 2 DSD Düsseldorf / Club Raffelberg
gez. Dr. Christoph Menke-Salz - geschäftsführender Vorstand
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DHB - Vorstand Nr. 111 vom 10.2.2021 |
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Einberufung der Bundesratssitzung
am 26.03.2021 als Videokonferenz
Die nächste Bundesratssitzung wird am 26.03.2021 von 17:00 - 19:00 Uhr als Videokonferenz stattfinden.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Begrüßung
- Highlights aus dem Präsidium, Vorstand und Direktorium
- Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2021, Sponsoren)
- Highlights aus den einzelnen Ressorts
- Schwerpunktthemen
a. Kooperationsvertrag DHB / Hockeyliga e.V.
b. Bundesligasaison Halle / Zukunft Feld
c. Internet Relaunch
d. Satzungsänderung
- Highlights aus dem Bundesausschuss
- Anträge - Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss des Kooperationsvertrags durch das DHB-Präsidium mit dem Ligaverband (Anmerkung: Die Wirksamkeit des Kooperationsvertrags wird unter der aufschiebenden Bedingung der Verabschiedung der die Bundesligareform betreffenden Satzungsänderungsanträge durch den Bundestag des DHB und ihrer anschließenden Eintragung im Vereinsregister stehen)
- Nächste Sitzung
- Verschiedenes
- Kurzvorstellung der Kandidaten für das nächste Präsidium
Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.
gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin
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DHB - Sport Nr. 214 vom 19.11.2021 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Besondere Corona-Bestimmungen für die Hallenhockeysaison
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 14 Abs. 4 SPO DHB und des Anhang 7 SPO DHB gefasst. Mit der Neufassung reagiert der SOA auf die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und stellt klar, dass vom zuständigen Verband erlassene Handlungsanweisungen für die Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs (Hygi-enekonzept einschließlich der Teststrategie) sowie die jeweiligen standortspezifischen Konzepte zur Durchführung des Spielbetriebs von allen Beteiligten ebenso wie behördliche Vorgaben zu beachten sind.
Im Übrigen wird auf die Offizielle Mitteilung DHB - Sport • Nr. 212 vom 3.9.2021 verwiesen. Bis auf weiteres werden die Hockey-Bundesligen nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt unter der Verantwortung des Ligaverbands (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.
Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind hellblau markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 19.11.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Sport Nr. 213 vom 9.11.2021 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Spielzeiten im Hallenhockey im Erwachsenenbereich
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 4 Abs. 2 Buchst. b Nr. 3 SPO DHB gefasst. Die Neufassung ermöglicht es den Landeshockeyverbänden, für Hallenhockeyspiele im Erwachsenenbereich auch eine Spielzeit von 2 x 15 Minuten vorzusehen. Diese Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass manche Landeshockeyverbände in den unteren Spielklassen die Hallenhockeysaison in Turnierform austragen mit der Folge, dass manche Mannschaften bis zu drei Spiele an einem Turniertag zu absolvieren haben.
Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderung ist in der SPO DHB grün markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 9.11.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA) |
DHB - Sport Nr. 212 vom 3.9.2021 |
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Bundesligaspielordnung
Gemeinsame Mitteilung des SOA und des Ligaverbands
Die Hockey-Bundesligen werden nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt vom Ligaverband (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.
Aktuell wird die SPO DHB mit dem Ziel, eine eigene Bundesligaspielordnung (BL-SPO) zu erstellen, überarbeitet. Sobald diese vorliegt und von den zuständigen Gremien verabschiedet ist, wird diese veröffentlicht.
Mönchengladbach/Krefeld, 3.9.2021
Christian Deckenbrock Dirk Wellen
Vorsitzender SOA DHB Präsident des HOCKEYLIGA E.V.
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DHB - Sport Nr. 211 vom 6.8.2021 |
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Besetzung von Ausschüssen des DHB im Spieljahr 2021/2022
Sportausschuss, Zuständiger Ausschuss, Härtefallausschuss
Im Spieljahr 2021/2022 werden diese Ausschüsse wie folgt besetzt:
Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:
Gemäß Beschluss des Bundestages vom 15.05.2021 wurde die Organisation des Spielbetriebes der Bundesligen an den HOCKEYLIGA e.V. bertragen. Damit fallen die Aufgaben des Sportausschusses aus den Verantwortlichkeiten des DHB an den HOCKEYLIGA e.V..
Der Sportauschuss wird daher aufgelöst und nicht neu besetzt.
Anträge zum Spielbetrieb der Bundesligen sind an den HOCKEYLIGA e.V. zu richten.
Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB
- Bernd Schuckmann, Oyten (Vorsitz)
- Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
- Sebastain Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)
Vertreter:
- Frank Selzer (Bremen)
- Victor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)
Anträge sind zu Händen von Bernd Schuckmann an ZA@deutscher-hockey-bund.de zu richten.
Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB
- Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
- Andreas Knechtern Mülheim
- Sebastian Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)
Vertreter:
- Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
- Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Andreas Knechten)
- Viktor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)
Koordinator des Ausschusses ist Harald P. Steckelbruck. Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck an HA@deutscher-hockey-bund.de einzureichen.
Mönchengladbach 28.07.2021
Katrin Kauschke (Vizepräsidentin Leistungssport)
Andreas Knechten (Vizepräsident Jugend)
i.A Bernd Schuckmann
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DHB - Sport Nr. 210 vom 8.7.2021 |
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Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Änderungen zur Feldsaison 2021/2022
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
1) Die Änderung des § 39 Abs. 10 SPO DHB trägt dem Umstand Rechnung, dass sich aufgrund zweier Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts des DHB Änderungen für die Zusammensetzung der 2. Bundesligen, Gruppe Nord, ergeben.
» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 208 vom 7.7.2021
2) Auf Vorschlag der Sprecher der Bundesligavereinsversammlung (BLVV) und des Präsidiums des Ligaverbands wurde für die kommende Feldsaison 2021/2022 in der 1. Bundesliga festgelegt, dass im Rahmen der Feld-Endrunde ein Spiel um Platz 3 bei den Herren zur Ermittlung des 3. EHL-Teilnehmers ausgetragen werden wird (die Mannschaft, die nach der Hauptrunde die meisten Punkte erzielt hat, erhält daher keinen EHL-Startplatz mehr). Außerdem wurde - ebenfalls auf Vorschlag der Sprecher der BLVV und des Präsidiums des Ligaverbands - festgelegt, dass künftig die beiden Absteiger im "best-of-five"-Modus (jeweils 5. gegen 6.) ermittelt werden (anstatt bislang "best-of-three"). Beide Änderungsvorschläge entsprechen zudem dem Votum der Bundesligaversammlung vom Juni 2021. Zudem wurden - wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung festgelegt - der Bundesrat und der Leistungssportausschuss angehört.
Die aktualisierte SPO DHB (Stand: Juli 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die im Juni 2021 (Offizielle Mitteilung Sport Nr. 206 vom 20.6.2021) veröffentlichten Textänderungen werden in der SPO DHB gelb, die aktuellen Textänderungen grün markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 8.7.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Sport Nr. 209 vom 8.7.2021 |
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Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2021/2022
Regelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 208 vom 07.07.2021, DHB Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.2021 sowie der DHB Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021.
-> Mitteilung Sport Nr. 202 vom 20.05.2021
-> Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021
-> Mitteilung Sport Nr. 208 vom 07.07.2021
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes und des SOA wird im Nachfolgenden die vom Sportausschuss veröffentlichte Mitteilung zur Zusammensetzung der 2. Bundesligen wie folgt korrigiert:
Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen, den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen (Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.21), als auch der Entscheidung des SOA nach den Urteilen aus den Schiedsgerichtsverfahren (Mitteilung Sport Nr. 208) bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9, 10, 11 bzw. 12 Mannschaften.
» Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)
Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Feldhockeysaison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss DHB
Mönchengladbach, den 08.07.2021
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DHB - Sport Nr. 208 vom 7.7.2021 |
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Mitteilung des Spielordnungsausschusses
Zusammensetzung der 2. Bundesliga (Feld) in der Saison 2021/2022
Das Bundesschiedsgericht hat in zwei Schiedsgerichtsverfahren (Az. 1/2021 und 2/2021) am 28.6.2021 entschieden, dass die Beschlussfassung des Spielordnungsausschusses (SOA) zur Wertung der abgebrochenen Feldsaison 2019/2020/2021 vom 19.5.2021
» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 202
hinsichtlich der Regelungen, wonach ein Aufstieg aus den Regionalligen in die 2. Bundesliga nicht stattfindet (Ziffer 4 des Beschlusses), insoweit aufgehoben wird, als er die Regionalliga West, Damen und Herren, betrifft. Das Bundesschiedsgericht hat den DHB ferner verpflichtet, die 1. Damenmannschaft des DSD Düsseldorf und die 1. Herrenmannschaft des Bonner THV für die Feldsaison 2021/2022 in die 2. Bundesliga der Damen bzw. Herren, Gruppe Nord, aufzunehmen. Das Bundesschiedsgericht hat seine Entscheidungen maßgeblich damit begründet, dass der WHV im Rahmen der ihm zustehenden Verbandsautonomie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des SOA bereits entschieden hatte, dass die Regionalliga beendet und die antragstellenden Vereine Meister der Feldsaison gewesen seien. Es sei somit ein sachlicher Grund gegeben, die Regionalliga West anders zu behandeln als die drei anderen Regionalligen, und daher hinzunehmen, dass in der kommenden Feldsaison nur der Meister desjenigen Regionalverbandes in die 2. Bundesliga aufsteigt, der auch einen Meister ermittelt hat.
Das Präsidium des DHB hat in seiner Sitzung vom 7.7.2021 beschlossen, gegen die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts keine Rechtsmittel einzulegen. Die angepasste Spielordnung wird vom SOA - gemeinsam mit weiteren Änderungen - in den kommenden Tagen veröffentlicht. Die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts sind in der über hockey.de abrufbaren Entscheidungsdatenbank eingestellt:
» Entscheidungen Archiv
Mönchengladbach, den 7.7.2021
Dr. Christian Deckenbrock
Vizepräsident Recht und Vorsitzender des SOA |
DHB - Sport Nr. 206 vom 20.6.2021 |
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Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Durchführung der 2. Bundesligen (Feld) in der Feldsaison 2021/2022
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zur Änderung der Spielordnung (SPO DHB) getroffen. Die Neufassung der Spielordnung regelt insbesondere in den §§ 39 ff. SPO DHB die Auswirkungen der Beschlüsse des SOA zur Änderung der vom 18.5.2021 (vgl. dazu DHB - Sport • Nr. 202 vom 19.5.2021) für die 2. Bundesligen. Zudem erhält das Präsidium des DHB gemäß § 3 Abs. 9 SPO DHB die Möglichkeit, eine Technische Kommission zu berufen. In § 28 Abs. 3 SPO DHB werden die Anforderungen an die Spielfeldmaße an die aktuellen Vorgaben der FIH angepasst. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind gelb markiert.
» SPO DHB (PDF)
Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell drei Schiedsgerichtsverfahren vor dem Bundesschiedsgericht anhängig sind, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen des SOA zur Änderung der Spielordnung vom 18.5.2021 stehen. Sofern sich aufgrund der anstehenden Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts Änderungen zu den bislang veröffentlichen Beschlüssen ergeben, werden diese zeitnah veröffentlicht.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nach den vom Bundestag am 15.5.2021 beschlossenen Satzungsänderungen künftig der Ligaverband (Hockeyliga e.V.) die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Bundesligen verantworten werden. Diese sog. Bundesligareform sieht ferner vor, dass nach Eintragung der Satzungsänderungen im Vereinsregister eine Bundesliga-Spielordnung, die vom Ligaverband verantwortet wird, existiert. Diese wird aktuell erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Bundesliga-Spielordnung weitere inhaltliche Änderungen zu der nun veröffentlichten Fassung beinhalten wird.
Mönchengladbach, den 20.6.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Sport Nr. 205 vom 2.6.2021 |
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Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2021/2022 - Saisonteil 2021
Beschluss des Sportausschusses
Für die Ansetzung der Spiele in 2021 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:
1. BL der Damen und Herren
Saisonteil 2021:
(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021); (30./31. Okt. 2021);
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2. BL der Damen und Herren
Saisonteil 2021:
(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (16./17. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021);
(30./31. Okt. 2021)
Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses
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DHB - Sport Nr. 204 vom 2.6.2021 |
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Rahmentermine der Bundesligen für die Hallenhockeysaison 2021/2022
Beschluss des Sportausschusses
1. BL der Herren und BL der Damen
Für die Ansetzung der Spiele in 2021/22 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:
(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021); (08./09. Jan. 2022)
Viertelfinale: 22./23. Jan. 2022
Final Four: 29./30. Jan. 2022
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2. BL der Herren
Für die Ansetzung der Spiele in 2021/2022 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:
(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021);
(08./09. Jan. 2022); (22./23. Jan. 2022); (29./30.Jan 2022); (05./06.Feb. 2022); (12./13.Feb. 2022)
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Internationale Termine:
13. - 30.11.2021 U21 männlich Feld-WM Indien
01. - 16.12.2021 U21 weiblich Feld- WM Südafrika
12. - 16.01.2022 A-Kader Hallen-EM Hamburg
02. - 06.02.2022 A-Kader Hallen-WM Belgien
Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses
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DHB - Sport Nr. 203 vom 20.5.2021 |
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Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren Feld 2021/2022
Ausnahmeregelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 202 v. 29.05.2021
Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen und den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9 bzw. 11 Mannschaften, anstatt aus der regulären Anzahl von 10 Mannschaften.
» Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)
Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Saison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss |
DHB - Sport Nr. 202 vom 19.5.2021 |
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Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen (Feld)
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 18. Mai 2021 über die Empfehlungen der Task-Force-Bundesliga zum Abbruch und zur Wertung der 2. Bundesligen vom 29. April und 5. Mai 2021 beraten und die nachfolgend näher beschriebenen Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Der Beratung vorausgegangen sind die satzungsgemäß vorgeschriebenen Anhörungen der Bundesligavereinsversammlung durch ihre Sprecher, des Leistungssportausschusses und des Bundesrates. Der SOA hat im Rahmen seiner Überlegungen auch verschiedene Schreiben von betroffenen Bundesligavereinen berücksichtigt. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
» Beschlüsse des SOA (PDF)
Mönchengladbach, den 19.5.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Sport Nr. 200 vom 20.4.2021 |
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Beschluss des Sportausschusses gemäß
Spielordnung des DHB / Anhang 7 B § 2
Viertelfinalspiele und Abstieg aus den 1. Bundesligen
Der Sportausschuss stellt nach Abschluss der verkürzten Rückrunde der Bundesliga-Saison 2019/2020/2021 fest, dass sowohl die Hauptrunde 2020/2021 als auch die verkürzte Rückrunde 2021 in den beiden 1. Bundesligen der Damen und Herren abgeschlossen werden konnten.
Damit verbleibt eine ausreichende Anzahl an Wochenenden, um bis zum FINAL FOUR (08./09.05.2021) die Spiele der Viertelfinale wie auch die Abstiegsspiele im Modus „best of three“ austragen zu können.
Der SPA beschließt daher gemäß Spielordnung Anhang 7 B § 2 Abs.1 Buchst. e):
„Der SPA kann für den Fall, dass nach Abschluss der Hauptrunde, noch eine ausreichende Anzahl von Wochenenden zur Verfügung steht, unanfechtbar festlegen, dass die Viertelfinale wie folgt ausgetragen werden“
Viertelfinalspiele:
1. Die nach der Hauptrunde jeweils vier bestplatzierten Mannschaften beider Staffeln sind teilnahmeberechtigt an den Viertelfinalspielen, die im Modus „best of three“ ausgetragen werden.
2. Die Paarungen der Viertelfinalspiele werden wie folgt angesetzt:
VF 1: 4. Staffel A –1. Staffel B
VF 2: 4. Staffel B –1. Staffel A
VF 3: 3. Staffel A –2. Staffel B
VF 4: 3. Staffel B –2. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.02.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.
6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Viertelfinalspiele und ist teilnahmeberechtigt an der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.
Abstieg aus den 1. Bundesligen - Playdown-Spiele:
1. Die nach der Hauptrunde jeweils zwei letztplatzierten Mannschaften beider Staffeln spielen im Modus „best of three“ um den Klassenerhalt (Abstiegsspiele).
2. Die Paarungen der Abstiegsspiele werden wie folgt angesetzt:
Abstieg 1: 6. Staffel A –5. Staffel B
Abstieg 2: 6. Staffel B –5. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.05.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.
6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Abstiegsspiele und bleibt Teilnehmer der 1. Bundesliga in der Saison 2021/2022.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.
8. Die beiden Gesamtverlierer der Abstiegsspiele steigen in die 2. Bundesliga ab, der ihr Verein regional angehört.
Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss |
DHB - Sport Nr. 199 vom 14.4.2021 |
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Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB
(Hinweis auf Mitteilung DHB-Sport Nr. 177 v. 4.1.2020)
Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB durch die Vereine gemäß § 31 Abs. 4 SPO DHB und noch einmal auf die diesbezüglichen Strafen gemäß § 50 Abs. 1 SPO DHB hin, wie sie in der Mitteilung DHB - Sport Nr. 177 v. 4.1.2020 zusammenfassend aufgeführt sind.
Im derzeit laufenden Saisonteil der 1. Bundesligen ab März 2021 hat die diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Protokollführer der Vereine gegenüber dem Jahr 2020 merklich nachgelassen.
Beispiele:
- Im ESB werden bereits Tore angezeigt, obwohl der Status noch auf 1 (in Vorbereitung) steht.
- Im ESB steht der Status immer noch auf 2 (läuft), obwohl im "Torticker" das Spiel bereits ca. 30 Min zu Ende ist.
- Im ESB steht der Status auf 3 (beendet) und es dauert über 30 Min., ehe das Ergebnis eingetragen ist.
Es ist Aufgabe des Protokollführers, den jeweiligen Status zeitgerecht einzustellen. Der für die "Hockeyfamilie" wichtigste Eintrag ist das Spielergenis sofort nach Spielende und Umstellen auf Status 3 (beendet). Alle weiteren Eintragungen der SR zu "Karten" und sonstigen Vorkommnissen sind nicht zeitkritisch und können etwas später erfolgen.
Eine positive Anmerkung: Der "Torticker" funktioniert bisher hervorragend und ist nicht an den Status im ESB gebunden. Das gilt auch für den "Ergebnisdienst" unabhängig vom ESB.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
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DHB - Sport Nr. 198 vom 19.3.2021 |
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Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB
Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 20. Februar 2021 und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. In folgendem Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:
» Beschlüsse des SOA (PDF)
Die aktualisierte SPO DHB (Stand: März 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen werden in der SPO DHB gelb markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 19.3.2021
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA) |
DHB - Sport Nr. 197 vom 13.1.2021 |
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Spielberechtigung für die Bundesligen der Damen und Herren Feld 2019/2021 ab 13.03.2021
Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB
Im Jahr 2021 sollen Spiele der Bundesligen Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2021 ausgetragen werden können. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.
Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat hierzu in Absprache mit dem ZA Jugend und dem SOA folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2019/2021 beschlossen:
1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 13.03.2021 in einer Bundesliga Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2021 den Verein wechseln, wenn sie im März 2021 nicht in einer Bundesliga eingesetzt worden sind. Für Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Dies gilt auch für evtl. Maßnahmen der Jugend im März 2021.
2. Jugendliche der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 dürfen nach Vereinswechsel ab 13.03.2021 in einer Bundesliga eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 13.03.2021 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 13.03. bis 31.03.2021 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2020 der Feldhockeysaison 1919/2021 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der ausgefallenen Hallenhockeysaison 2020/2021 in diesen zurück, ist er ab 13.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 13.03.2021 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaaft im März 2021 erfolgt.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
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DHB - Jugend Nr. 64 vom 30.3.2021 |
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Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend
Der Vizepräsident Jugend, gleichzeitig auch Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2021/22 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Florian Woesch, Haslach
Sonja Schwede, Köln
Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.
Mönchengladbach, den 30. März 2021
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin |
DHB - Jugend Nr. 63 vom 29.1.2021 |
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58. (digitaler) Bundesjugendtag 2021
Der Bundesjugendvorstand des DHB beruft den 58. Bundesjugendtag für den 13. März 2021 als digitale Versammlung ein, da die ursprünglich geplante Präsenzveranstaltung in Lübeck aktuell leider nicht möglich ist.
Die Tagesordnung kann auf hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag auf der Sonderseite eingesehen werden. Auch das Anmeldeformular und eine Vorlage für Vollmachten ist dort ab Februar 2021 zu finden. Fristgerecht eingereichte Anträge zum Bundesjugendtag und viele weitere Informationen und Hinweise zur Veranstaltung sind dann ebenfalls auf der Sonderseite hinterlegt.
Anmeldungen der Delegierten der Vereine und Verbände müssen bitte bis spätestens 07.03.2021 erfolgen, besonders um auch die Vorbereitungen für das digitale Abstimmungstool rechtzeitig abschließen zu können.
zur Sonderseite BJT 2021 |
DHB - Schiedsrichter Nr. 49 vom 18.10.2021 |
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Regeländerungen zur Hallensaison 2021/22 (1.November 2021)
Die FIH hat das Regelwerk für Hallenhockey im Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. März 2021 überarbeitet. Die entsprechenden Regeländerungen hat der SRA zur neuen Hallensaison 2021/22 in das Regelwerk übernommen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nachstehend erläuterte Regeländerungen zum Spielformat. Alle Änderungen, inklusive aller redaktionellen Anpassungen, können dem Regelwerk auf hockey.de entnommen werden:
5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.
Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.
Falls die Spielzeit abgelaufen ist, kurz bevor die Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hätten, ist es den Schiedsrichtern erlaubt, diese Entscheidung sofort nach dem Ende des Spielviertel zu treffen.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer von Meisterschaftsspielen der Erwachsenenaltersklasse einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 4 x 15 Minuten. Die Spieldauer der Meisterschaftsspiele für weibliche und männliche U14 beträgt 2 x 12 Minuten, die Spieldauer für weibliche und männliche U16 und U18 beträgt 2 x 15 Minuten.
Bei Spielen, die in vier Vierteln ausgetragen werden, gibt es nach dem ersten und dritten Viertel eine Viertelpause von 1 Minute und nach dem zweiten Viertel eine Halbzeitpause von 10 Minuten. Bei Spielen der Altersklassen U14, U16 und U18 beträgt die Länge der Halbzeitpause 5 Minuten.
6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:
a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.
b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.
c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt
6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:
a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;
b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;
c) nach jedem Tor durch einen Spieler der Mannschaft, gegen die das Tor erzielt oder verhängt worden ist.
Zur Klarstellung sei darauf verwiesen, dass die Zeit nach einem Tor nicht angehalten wird.
9.8 Spieler dürfen den Ball nicht gefährlich oder so spielen, dass dies zu gefährlichem Spiel führt.
Ein gespielter Ball ist auch als gefährlich zu beurteilen, wenn er Gegenspieler zu einer Ausweichbewegung zwingt.
13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 30 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Blasch
Mönchengladbach 18.10.2021 |
DHB - Schiedsrichter Nr. 48 vom 12.3.2021 |
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Regeländerungen zum 1. März 2021
Die FIH hat das Regelwerk für Feldhockey rückwirkend zum 1. Januar 2021 etwas modifiziert. Es handelt sich vorwiegend um redaktionelle Änderungen oder um Änderungen, die keinen großen Einfluss auf das Spiel haben, so dass der SRA beschlossen hat, die entsprechenden Änderungen zum Start der Rückrunde am 20.3.2021 zu übernehmen.
Im Detail handelt es sich um folgende Regeländerungen:
Begriffsbestimmungen für Feldhockey: 22. Regelverstoß
- Ein regelwidriges Einwirken auf einen Gegenspieler, das durch einen Schiedsrichter geahndet werden kann.
4.1 Spieler dürfen keine Ausrüstung oder Gegenstände tragen, durch die andere Spieler gefährdet werden können.
Feldspielern
- ist es, sowohl zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls bis zu deren Beendigung erlaubt, eine glatte, vorzugsweise durchsichtige oder einfarbige Gesichtsmaske oder eine Gittermaske aus Metall, die eng an die menschliche Gesichtsform angepasst ist, zu tragen, als auch zur schnellen Freischlagausführung im Anschluss an eine Strafecke, sofern sie den Ball zu einem Mitspieler passen; der wichtigste Grund für das Tragen einer Gesichtsmaske zur Abwehr einer Strafecke ist der Schutz des Spielers; Gesichtsmasken, die dem Sinne dieser Richtlinie entsprechen, sollten erlaubt werden.
6.5 Das Spiel muss nach einem Zeitstopp oder nach einer Spielunterbrechung wegen einer Verletzung oder aus anderem Grund, wenn dabei keine Spielstrafe verhängt worden ist, mit einem Bully fortgesetzt werden:
d) Alle anderen Spieler müssen mindestens 5 m vom Ball entfernt sein, bevor der Ball ins Spiel gebracht wird.
Für den Fall, dass während einer Strafecke, die nicht unter den §13.5 a bis f beschriebenen Voraussetzungen beendet ist, auf Bully entschieden wird, wird die Strafecke wiederholt.
9.1 Spieler dürfen den Ball nicht gefährlich oder so spielen, dass dies zu gefährlichem Spiel führt.
Ein gespielter Ball ist auch als gefährlich zu beurteilen, wenn er einen oder mehrere Gegenspieler zu einer Ausweichbewegung zwingt.
Gestrichen wurde folgende Regelung:
13.5 Eine Strafecke ist beendet, wenn
g) auf Bully entschieden worden ist.
Wenn das Spiel am Ende eines Spielviertels zur Beendigung einer Strafecke verlängert worden ist und während deren Durchführung wegen einer Verletzung oder aus irgendeinem anderen Grund auf Bully entschieden worden ist, muss die Strafecke wiederholt werden.
Mönchengladbach 11.03.2021
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA)
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