Bundestag 2023


Einberufung eines außerordentlichen Bundestags

4. Februar 2023 in Frankfurt

Das Präsidium des Deutschen Hockey-Bundes e.V. (DHB) hat auf seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 beschlossen, gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des DHB für Samstag, den 4. Februar 2023 (Beginn 9:00 Uhr, Ort: Lindner Congress Hotel, Bolongarostraße 100, 65929 Frankfurt am Main) einen außerordentlichen Bundestag einzuberufen.

 

Einzige Tagesordnungspunkte sind:

  1. Begrüßung
  2. Anträge von Präsidium und Vorstand des DHB auf Änderung der Beitragsordnung und der Festsetzung einer Umlage für 2023
    a. Begründung der Anträge
    b. Vorstellung und Status des DHB-Digital-Projekts
    c. Vorstellung der neuen Bildungsstruktur sowie -strategie
    d. Fragen und Diskussion
    e. Beschlussfassung über den Antrag zur Änderung der Beitragsordnung des DHB -> Änderung des Grundbeitrags/Mitglied von bisher 3,50 € auf 6 €
    f. Beschlussfassung über den Antrag auf Festsetzung einer Umlage für das Jahr 2023 in Höhe von 2,00 €/Mitglied

 

Gründe für die Einberufung eines außerordentlichen Bundestags

  • Der Haushaltsentwurf 2023 zeigt einen erhöhten Finanzierungsbedarf, der insbesondere auf die Kosten für das Projekt DHB-Digital und das DHB Bildungs-Ressort zurückzuführen ist.

  • Die allgemeinen Kostensteigerungen (Inflation) haben eine signifikant negative Auswirkung auf den DHB Haushalt.

  • Das Projekt DHB-Digital geht im Jahr 2023 in die letzte Phase (III) und diese soll bis Oktober 2023 abgeschlossen werden, um anschließend in den „Regel- /Supportbetrieb“ überzugehen.

  • Ein Abschluss dieser Phase III ist nur durch zusätzliche finanzielle Mittel und nicht aus dem laufenden Haushalt des DHB möglich.

-> Es besteht ein akuter Handlungsbedarf in der Ausbildung von Trainer*innen für Hockey-Deutschland, sowohl in Bezug auf die Anzahl als auch die Qualität der Trainer*innen. Hierzu ist eine Anschubfinanzierung notwendig gewesen.

-> Allein das Vorziehen der Entscheidung über eine Umlage und Beitragserhöhung vom Bundestag im Mai 2023 auf den Februar 2023 gibt die notwendige Zeit für die Planung und Steuerung des Jahres 2023.
Eine frühestmögliche Entscheidung im Februar 2023 wird benötigt, um den Fortgang des DHB-Digital-Projekts sicherzustellen und ansonsten notwendige drastische Gegenmaßnahmen zu verhindern.

 

Vorbereitung auf den außerordentlichen Bundestag

Zur Vorbereitung auf den außerordentlichen Bundestag empfehlen wir, die Informationsveranstaltung zum Thema „DHB-Digital“ und „DHB-Bildung“ am 18. Januar 2023 um 19:00 Uhr unter folgendem Link zu besuchen: Deutscher Hockey-Bund e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.

Thema: Informationsveranstaltung zum Thema DHB-Digital und dem Bildungsbereich
Uhrzeit: 18. Jan. 2023 19:00 Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/83154966208?pwd=cTJyRGhKYmxVQ2FlSURreFBXM21Bdz09

Meeting-ID: 831 5496 6208
Kenncode: 437357
Schnelleinwahl mobil
+496950500951,,83154966208#,,,,*437357# Deutschland
+496950500952,,83154966208#,,,,*437357# Deutschland

 

Anmeldung

Eine Anmeldung zu Ihrer Teilnahme ist bis zum 24.01.2023 mit dem folgenden Anmeldeformular oder per E-Mail möglich:

>> Anmeldebogen zum außerordentlichen Bundestag

 >> Anmeldung per E-Mail

 

Information zu Stimmrechtsvollmachten

Die Satzung des Deutschen Hockey-Bund e.V. sieht hierzu folgende Regelungen vor:

Grundsätzlich lässt die DHB-Satzung Stimmrechtsvollmachten zu (§ 17 Abs. 2 Satz 1).

Bei einem Bundestag können sich die Mitgliedsvereine, die Landeshockeyverbände, der Ligaverband und die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstands vertreten lassen.

Die Mitglieder des Präsidiums können sich nur durch ein anderes Präsidiumsmitglied, die Mitglieder des Vorstands nur durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen (§ 17 Abs. 2 Satz 2). 

Andere Mitglieder, sprich Landeshockeyverbände oder Vereine, können sich insofern ungebunden von jedem vertreten lassen. Vereine müssen sich also nicht zwingend durch einen Landeshockeyverband vertreten lassen.

Der/die jeweilige Vertreter/in bedarf einer Vollmacht, die vor der Teilnahme an der Sitzung der/dem/den Präsidenten/in oder dem von der/dem/den Präsidenten/in mit der Ausgabe der Stimmzettel beauftragten Personen in Textform zu übergeben ist (§ 17 Abs. 2 Satz 3).

Ein/e Vertreter/in darf einschließlich eigener Stimmen nicht mehr als 25 Stimmen auf sich vereinen und
muss das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 17 Abs. 2 Satz 4).

Der/die Vertreter/in ist an Weisungen zur Stimmabgabe nicht gebunden (§ 17 Abs. 2 Satz 5).  

 

Vereine, die ihr Stimmrecht z.B. dem Landesverband übertragen möchten, tun dies bitte unbedingt schriftlich mit Hilfe einer Vollmacht. Eine Vorlage findet sich hier:

>> Vorlage Vollmacht

 

Vollmachten können gerne vorab über den/die Verterter/in bis zum 01.02.2023 an die DHB-Geschäftsstelle gesendet werden, um die Stimmausgabe entsprechend vorzubereiten und die Ausgabe Vorort zu beschleunigen.

Bitte senden Sie die Vollmacht(en) per E-Mail an info@deutscher-hockey-bund.de, per Fax an 02161/30772-20 oder postalisch - eingehend spätestens am 01.02.2023 - an: Deutscher Hockey-Bund e.V., Am HockeyPark 1, 41179 Mönchengladbach.

 

Stimmausgabe 

Die Stimmausgabe wird erfolgen am

  • Freitag, 03.02.2023 von 17:00 - 20:00 Uhr und am 
  • Samstag, 04.02.2023 von 8:00 - 9:00 Uhr im Lindner Congress Hotel, Bolongarostraße 100, 65929 Frankfurt am Main.

 

Stimmverteilung

>> Stimmverteilung Baden-Württemberg

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>> Stimmverteilung Berlin
>> Stimmverteilung Brandenburg
>> Stimmverteilung Bremen
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>> Stimmverteilung Schleswig-Holstein
>> Stimmverteilung Thüringen
>> Stimmverteilung Westdeutschland

 

 
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